**Verbrauchsangaben, Geschwindigkeitsangaben, Reichweite & Ladezeiten:
Kia e-Niro mit 64-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert 15,9 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert 0 g/km.
Kia e-Niro mit 39-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert 15,3 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert 0g/km.
Effizienzklassen: A+
Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km. Effizienzklasse: A+
Kia e-Soul mit 39,2-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km. Effizienzklasse: A+
Die angegebenen Werte wurden mit dem neuen WLTP-Testverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
Der Kia e-Niro mit 64 kW Batterie beschleunigt von 0-100 km/h in 7,8 Sekunden und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 167 km/h. Mit der 39,2 kW Batterie beträgt die Beschleunigung von 0-100 km/h 9,8 Sekunden und die Höchstgeschwindigkeit 155 km/h.
Die angegebene Ladezeit bezieht sich auf 100 kW Gleichstrom von 20 % auf 80 % Aufladung.
Die Angabe zu Reichweiten bezieht sich nur auf den neuen Kia e-Niro mit 64 kW Aku. Die Reichweiten wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt, Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattung.
*Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Elektrofahrzeugen (EV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70%. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/de/garantie.
1Umweltbonus, Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zulassungszeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2022 verdoppelt. Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs auf € 6.750 (Nettolistenpreis bis € 40.000) bzw. € 5.625 (Nettolistenpreis über € 40.000) oder eines Elektro-Fahrzeugs auf € 9.000 (Nettolistenpreis bis € 40.000) bzw. € 6.750 (Nettolisten Preis über € 40.000). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von € 4.500 bzw. € 3.750 für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und € 6.000 bzw. €5.000 für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 2.250 bzw. € 1.875 für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und € 3.000 bzw. € 2.500 für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.
4 Abhängig von gewählter Ausstattung. Je nach Ausstattung gegen Aufpreis erhältlich. Die Fahrassistenz-Systeme dienen der Unterstützung und sind kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.