Barrierefreiheitserklärung

Autohaus Schaeben ist bestrebt, seine Website https://www.autohaus-schaeben.de/ gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Barrieren abzubauen

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Inhalte oder Funktionen auf unserer Website nicht vollständig barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere:

  • PDF-Dokumente und andere Dateien von Dritten, die uns nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt wurden,
  • eingebettete Inhalte und externe Links,
  • vereinzelt noch nicht optimierte Bedienelemente oder Darstellungen.

Wir sind bemüht, auch diese Inhalte baldmöglichst zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. Juli 2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Inhalte und Funktionen dieser Website wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Barrierefreiheit geprüft. Wir sind bestrebt, bestehende Barrieren kontinuierlich zu beseitigen. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihr Feedback.

Feedback und Kontakt

Haben Sie eine Barriere entdeckt oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten:

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/